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Bei dem Exorzismus-Todesfall in Frankfurt 2015 wurde am 5. Dezember 2015 eine damals 41jährige Koreanerin von ihren Familienangehörigen im Zuge einer aufgezwungenen spirituellen "Teufelsautreibung" erstickt. Der Fall wurde international wahrgenommen.[1][2][3][4][5][6][7]

Hintergrund[]

Die südkoreanische Familie, zu der das Opfer gehörte, war im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen, um ein Restaurant zu eröffnen. In ihrem Mietshaus im hessischen Sulzbach fühlten sich die Familienmitglieder vom Teufel und von Dämonen verfolgt.[8] Deshalb siedelten sie in das Frankfurter Hotel Intercontinental über. Dort kam es bereits in nach der ersten Nacht am Morgen des 5. Dezembers 2015 zu der Tat.[9]

Die spätere Hauptangeklagte, die 44jährige Cousine des Opfers ist gelernte Krankenschwester und hatte vor der Tat bereits zwei "Teufelsaustreibungen" vorgenommen. Die Angeklagten waren den Ermittlern zufolge Christen mit schamanistischen und buddhistischen Einflüssen.

Tat[]

Das 41 jährige Opfer war nach Ansicht ihrer Verwandten vom Teufel besessen. Deshalb wollten die Familienmitglieder unter Anleitung der Cousine einen Exorzismus vornehmen. Sie warfen das Opfer zu Boden und schlugen heftig auf den Bauch und die Brust der Frau.[2] Dabei hatte die Cousine dem Opfer zunächst ein Handtuch und später einen Kleiderbügel in den Mund gesteckt, an dem die Frau qualvoll erstickte. Mit dem Tuch sollten die Schreie des Opfers verhindert werden. Das Martyrium dauerte laut Ermittlern mindestens zwei Stunden.[7]

Nach dem tödlichen Exorzismus hatte die Cousine einen Pfarrer der koreanischen evangelischen Zion-Gemeinde gerufen. Der entsetzte Mann verständigte nach Eintreffen im Frankfurter Hotels Intercontinental die Hotel-Rezeption und die Polizei.

Prozess[]

Im Oktober 2016 begann der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die fünf an der Tat beteiligten Personen. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst acht Jahre Gefängnis für die Hauptangeklagte gefordert. Nach Auffassung der Jugendstrafkammer trug vor allem die 44 Jahre alte Hauptangeklagte die Verantwortung für die Tat, da sie als einzige Erwachsene in der Gruppe das Geschehen bestimmt habe.

Nach einem Hinweis des Richters über die rechtliche Möglichkeiten plädierte die Staatsanwaltschaft auf Körperverletzung mit Todesfolge statt auf Mord, da keine vorsätzliche Tötungsabsicht bestanden habe.

Die vier weiteren Angeklagte waren der 16 Jahre alte Sohn des Opfers, dessen 16 Jahre alter Cousin, der 22jährige Sohn und die 19jährige Tochter der Cousine. Der Vorsitzende Richter nannte die "religiöse, spirituelle Verblendung" als Grund für die Tat. Sie wurden zu Jugendstrafen verurteilt.

Einzelnachweise[]

  1. Vorlage:Literatur
  2. 2,0 2,1 SPIEGEL ONLINE, Hamburg Germany: Exorzismus-Prozess in Frankfurt: Verteidiger fordert Prüfung der Verantwortungsreife - SPIEGEL ONLINE - Panorama. Abgerufen am 20. Februar 2017.
  3. Vorlage:Literatur
  4. http://www.kptv.com/story/34547071/germany-5-south-koreans-convicted-in-fatal-exorcism-case KPTV, abgerufen am 20. Feb. 2017
  5. http://www.foxnews.com/world/2016/10/10/germany-5-skoreans-on-trial-over-woman-exorcism-death.html Fox News World, abgerufen am 20. Feb. 2017
  6. Vorlage:Literatur
  7. 7,0 7,1 German police arrest 5 people in exorcism death probe. 10. Dezember 2015, abgerufen am 20. Februar 2017.
  8. Vorlage:Literatur
  9. Tödliche Teufelsaustreibung in Frankfurt | domradio.de. Abgerufen am 20. Februar 2017.
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